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Regeln für Einreise nach Österreich und den Aufenthalt bei uns im Haus:

Es gilt die 2 G Regel!

Das bedeutet, Jeder muss vollständig geimpft oder genesen sein, Tests werden nicht anerkannt.
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr brauchen keinen Impfnachweis.

Für geimpfte Personen gilt Folgendes:

Der Impfnachweis gilt 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung.
Ab 3.1.2022 ist das Impfzertifikat einer einmaligen Johnson-Impfung nicht mehr gültig!
Nach einer weiteren Impfung (Auffrischungsimpfung) ist der Impfnachweis für 360 Tage gültig.

 

Für genesene Personen gilt:

Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage lang ab dem Tag der Impfung.
Bei der Anreise ist der Impfnachweis vorzuweisen.



 Maskenpflicht  in Österreich: FFP2 Maskenpflicht ab 12.12.2021

Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht  mit  FFP2-Maske  für alle Personen ab 12 Jahren in allen Innenräumen im öffentlichen Bereich, im Hotel, im gesamten Handel, Museen,  Apotheken, beim Arztbesuch und in öffentlichen Verkehrsmitteln ( Bus Zug, Seilbahnen…)

Kinder zwischen 6 und 12 Jahren sowie Schwangere können statt einer FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Weitere Informationen zum Thema Covid finden Sie unter: http://www.sichere-gastfreundschaft.at/

 

 

Apart Konrad

Familie Posch-Hofherr
Kirweg 10
6632 Ehrwald - Tirol
Österreich

+43 6764292097

  info@apart-konrad.at